Kindesunterhalt:

Bei der Trennung von Eltern minderjähriger Kinder leben die Kinder oft bei einem Elternteil und werden von diesem umsorgt und betreut. Der andere Elternteil ist in diesem Fall verpflichtet, seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind bzw. den Kindern durch monatliche Unterhaltszahlungen zu erfüllen.

Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Maßgeblich sind weiterhin das Alter des Kindes und die Anzahl der Unterhaltspflichtigen. Hierbei sind jedoch eine Reihe von weiteren Faktoren (Fahrtkosten, Ausbildungsvergütungen, Kindergeldanrechnung...) zu berücksichtigen, die aufgrund der Anmerkungen bzw. Richtlinien der einzelnen Oberlandesgerichte (OLG) auch unterschiedlich sein können. Für eine Beratung oder Unterhaltsberechnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Am 01.01.2008 ist die Unterhaltsrechtsreform in Kraft getreten. Kinder sind bei einer Trennung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig, deshalb steht ihr Wohl nunmehr an erste Stelle. Ist nicht genügend Geld für alle Unterhaltsberechtigten vorhanden, sollen die Kinder Vorrang vor allen anderen haben, d.h. sie erhalten den ersten Rang unter den Unterhaltsgläubigern. Im zweiten Rang stehen künftig alle Väter und Mütter, die Kinder betreuen – und zwar unabhängig davon, ob das Paar verheiratet war oder nicht. Darüber hinaus soll durch die Reform die nacheheliche Eigenverantwortung stärkt werden. Welche Auswirkungen die Reform auf die Rechtsprechung hat ist schwierig abzuschätzen. Vielleicht lohnt es sich einen bestehenden Titel zu überprüfen.

Bitte schauen Sie in der nächsten Zeit wieder rein.
Wir stellen Ihnen dann aktuelle Inhalte zu den Themen Trennungs- und nachehelicher Unterhalt zur Verfügung