... das Internet.
Ein weiterer Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Fenske ist der Bereich des EDV-Rechtes. Das Rechtsgebiet ist noch verhältnismäßig jung und ist ständigen Veränderungen unterworfen, sodass der Rechtsanwalt hier ein herausforderungsreiches Betätigungsfeld vorfindet. Alles was mit dem Internet zutun hat, fällt in dieses Rechtsgebiet. Bei Problemen, die Anwender mit ihren Providern, mit Internetdienstleistungen und dafür gestellten Rechnungen haben, bei Fragen des Urheber-, Markenrechtes berät Sie Rechtsanwalt Fenske gerne und kompetent.
File-Sharing, Peer-to-Peer, Widerrufsbelehrung, lizenzpflichtige Bilder, AGB sowie Versandkosten sind häufige Abmahngründe für Internet-User. Markenrecht, Urheberrecht, Verbraucherrecht und Wettbewerbsrecht liefern im Internet viele (kostspielige) Risiken.