Der Beruf des Rechtsanwaltes ...
... gehört zum Dienstleistungssektor. Dementsprechend sind für mich bei der Rechtsberatung und der gerichtlichen Vertretung neben der Rechtslage auch andere Umstände zu berücksichtigen. Nicht immer ist alles was juristisch machbar ist auch (wirtschaftlich) sinnvoll! Hier gilt es im Interesse des Mandanten alle Umstände abzuwägen.
Recht haben und das Recht bekommen sind zweierlei!
Der Anwaltsberuf ist im Wandel. Nicht zuletzt durch das "Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts" ist der Anwalt verstärkt gehalten mit seinem Mandanten über die Kosten seiner Dienstleistung zu sprechen. Ich befürworte die Zielsetzung dieses Gesetzes. Für den Mandanten muss nachvollziehbar sein, wofür er zu bezahlen hat. Nur dann kann man erwarten, dass er für gute Leistungen auch gutes Geld bezahlt.
Dies gilt um so mehr, als in Fällen der reinen Rechtsberatung, seit dem 1.Juli 2006, die gesetzliche Vergütung nach dem RVG weitgehend wegfallen ist.