Unsere Kanzlei hat sich unter anderem auf die Beitreibung offener Forderungen spezialisiert.

Zu unseren Dienstleistungen gehört neben dem außergerichtlichen Mahnschreiben, auch das Führen eines Forderungskontos. Bevor wir jedoch für Sie tätig werden, prüfen wir für Sie kostengünstig, ob Ihr Schuldner bereits zahlungsunfähig ist, damit Sie nicht „Ihrem guten Geld noch schlechtes Geld hinterherwerfen“. Gerade bei Forderungen von unter 1.000,00 Euro erreichen die Verfahrenkosten inkl. Zwangsvollstreckung leicht die Forderungshöhe. Was nutzt Ihnen ein kostspieliger Titel, wenn sich die Forderung nicht realisieren lässt?

Aufgrund unserer kostengünstigen Unternehmensstruktur sind wir in der Lage, Ihnen einen professionellen Inkassoservice günstig anzubieten. Gerade bei höheren Forderungen empfehlen wir Ihnen eine Vergütungsvereinbarung nach Zeithonorarstundensätzen zu vereinbaren, anstatt der gesetzlichen Vergütung nach dem Streitwert gem. §§ 13, 14 RVG 2300 VV bzw. 2302 VV für die außergerichtliche Interessenvertretung.

Die Bearbeitungszeit eines solchen Mandates liegt üblicherweise unter einer Stunde. Soweit Sie Interesse haben, ist Herr Rechtsanwalt Markus Alexander Fenske gerne bereit Ihnen persönlich ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Gerne besuchen wir Sie hierfür auch in Ihrem Unternehmen.

Im Rahmen eines bestehenden Mandantenverhältnisses gibt es die Möglichkeit Forderungsdaten über die Web-akte direkt an die hiesige Kanzlei zu übermitteln. Unsere Geschäftskunden haben so die Möglichkeit uns mit der Beitreibung einer neuen Forderung zu beauftragen, ohne hierfür extra die Kanzlei aufzusuchen.

Sollte der Schuldner nicht zahlen, besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit anschließend das gerichtliche Mahnverfahren bzw. Gerichtsverfahren für Sie durchzuführen. Die Gebühren hierfür richten sich ausschließlich nach dem RVG.

Das gerichtliche Mahnverfahren wird seit dem 01.12.2008 ausschließlich im elektronischen Verfahren durchgeführt. Wir sind mit diesem Verfahren bestens vertraut und nutzen das EGVP (elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach) schon seit seiner Einführung für das gerichtliche Mahnverfahren. Nähere Infos hierzu erhalten Sie über RA Fenske per unverbindlicher Web-Anfrage oder unter 06031/169906.

Um nähere Einzelheiten über unsere Serviceleistungen und unseren Inkassodienst zu erhalten, können Sie selbstverständlich mit dem Unterzeichner einen entsprechenden Besprechungstermin vereinbaren.