Sie haben eine Abmahnung erhalten? Guter Rat muss nicht teuer sein!
Die folgenden Ratschläge sind für Sie kostenlos:

  1. Bitte ignorieren Sie die Abmahnung nicht!
    Sofern Sie die Abmahnung ignorieren, kann dies eine weit kostspieligere sog. einstweilige Verfügung zur Folge haben. Sie befänden sich dann in einem gerichtlichen Verfahren! Hier fallen ggf. zusätzlich hohe Anwalts- und Gerichtskosten an.

  2. Bitte lassen Sie die gesetzten Fristen nicht verstreichen!
    Die Mehrzahl der urheberrechtlichen Abmahnungen enthalten sehr kurze Fristen von zum Teil nur 3 - 5 Tagen. Diese kurzen Fristen sind, nach der gültigen Rechtsprechung, zulässig und müssen daher beachtet werden
    Das Internet ist ein schnelles Medium. Fristen von unter einer Woche sind hier gerechtfertigt. Reagieren Sie unbedingt fristgerecht, durch Abgabe einer ggf. modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung, also eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe. Anderenfalls kann es zu einem Gerichtsverfahren mit weiteren hohen Kosten kommen.

  3. Bitte unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltlichen Rat!
    Vor Unterschreiben der von Abmahnanwälten beigefügten Unterlassungserklärungen möchte ich Sie grundsätzlich warnen. Diese sind oft zu weit gefasst und bergen daher große Nachteile für Sie. Es steht Ihnen daher zu, die Unterlassungserklärung zu modifizieren.
    Eine Unterlassungserklärung sollten Sie dennoch gegenüber dem Urheber in jedem Fall abgeben, um ein sehr teures gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Dies gilt selbst dann, wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie die Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben.
    Gefordert werden kann von Ihnen nur, die Handlung zu unterlassen, mit der Sie die Rechte eines anderen verletzt haben.
    Sollte der Abmahnung jegliche tatsächliche Begründung fehlen und Sie haben mit den geschilderten Vorgängen nichts zu tun, dann besteht natürlich kein Abmahnungsgrund. Dies einzuschätzen, ist jedoch nicht immer einfach. Es gibt Verstöße, die der juristische Laie nicht unbedingt als Unrecht empfindet.
    Sind Sie der Anschlussinhaber und es handelt sich um eine Abmahnung wegen Musiktauschbörsen, kommt es für die Frage Ihrer Haftung als Anschlussinhaber auf die Details an. Haben Sie ein gesichertes Netzwerk, haften Sie nach überwiegender Auffassung nicht. Es fehlt aber an einer klaren höchstrichterlichen Rechtssprechung zu dieser Frage.
    Daher empfehle ich auch in diesen Fällen vorsorglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.
    Oftmals stellt sich später heraus, dass nicht der Anschlussinhaber, jedoch ein Familienmitglied die Urheberrechtsverletzung begangen hat.
    Es ist daher wichtig, herauszufinden, ob die Urheberrechtsverletzung von Ihrem Anschluss begangen wurde, schließlich verpflichten Sie sich ja ggf. zukünftig ein solches Verhalten zu unterlassen.

  4. Bitte zahlen Sie ohne rechtlichen Rat nicht die geforderten Kosten!
    Einen konkreten Schaden zu beziffern, fällt den Rechteinhabern oftmals schwer. Daher wird in der Mehrzahl der Fälle ein Pauschalbetrag gefordert. Dieser Pauschalbetrag kann aus meiner beruflichen Erfahrung in vielen Fällen deutlich reduziert werden.
    Im wesentlichen werden die Abmahnungen im Bereich Musik von knapp 10 größeren Abmahnkanzleien betreiben, die sich hierbei überwiegend vorgefertigter Schriftsätze bedienen, die oft noch nicht einmal persönlich unterschrieben, geschweige den erstellt wurden.